Kommissionsagent

Kommissionsagent
Kaufmann, der ständig damit betraut ist, Waren im eigenen Namen für Rechnung eines anderen zu kaufen oder zu verkaufen.
- Stellung des K. in seinen persönlichen Beziehungen zu dem Unternehmer ist gleich der des  Handelsvertreters, während im Übrigen die durch die Geschäftsbesorgung begründeten Beziehungen nach den Vorschriften betreffend den  Kommissionär (§§ 383 ff. HGB) zu beurteilen sind.
- Dritten gegenüber haftet der K. als Kommissionär, wenn er nicht erkennbar als Agent abgeschlossen hat.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Kommissionsgeschäft — Kom|mis|si|ons|ge|schäft 〈n. 11〉 gewerbsmäßiger Ein u. Verkauf von Waren im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung * * * Kom|mis|si|ons|ge|schäft, das (Wirtsch.): im eigenen Namen für fremde Rechnung abgeschlossenes Geschäft. * * *… …   Universal-Lexikon

  • Verkaufsagent — ⇡ Handelsvertreter, dessen Tätigkeit in der Vermittlung oder im Abschließen von Verkäufen besteht. Vgl. auch ⇡ Kommissionsagent …   Lexikon der Economics

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