- Kommissionsagent
- ⇡ Kaufmann, der ständig damit betraut ist, Waren im eigenen Namen für Rechnung eines anderen zu kaufen oder zu verkaufen.- Stellung des K. in seinen persönlichen Beziehungen zu dem Unternehmer ist gleich der des ⇡ Handelsvertreters, während im Übrigen die durch die Geschäftsbesorgung begründeten Beziehungen nach den Vorschriften betreffend den ⇡ Kommissionär (§§ 383 ff. HGB) zu beurteilen sind.- Dritten gegenüber haftet der K. als Kommissionär, wenn er nicht erkennbar als Agent abgeschlossen hat.
Lexikon der Economics. 2013.